#26 Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen mit Dr. H. Dinkler
40 Minuten
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Beschreibung
vor 8 Monaten
Was erwartet dich:
Heute spricht Anne mit Dr. Herrmann Dinkler vom
TÜV-Verband über das Gesetz über überwachungsbedürftigen Anlagen,
kurz ÜAnlG. Warum brauchte es das ÜAnlG? Welche Anlagen sind
überwachungsbedürftig? Wieso richtet sich das Gesetz an den
Betreiber der Anlage und nicht an den Arbeitgeber? Welche
Pflichten hat der Betreiber einer überwachungsbedürftigen Anlage?
Was bedeutet ein gefährlicher Mangel bei einer Anlage und was
muss der Betreiber dann tun? Was ist das Anlagenkataster, kurz
AnKa? Welche Befugnisse hat eine Behörde in Bezug auf
überwachungs-bedürftigen Anlagen? Wie entwickeln sich die
Vorschriften weiter?
Moderation: Anne – Kathrin Fiedler
Gast: Dr. Hermann Dinkler (TÜV-Verband e.
V.)
Zum Weiterlesen:
Fachwissen-Portal Anlagensicherheit der BG RCI und des
VDSI
Mediensuche über den Auswahlassistent (AWA)
Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - Verordnung über
Sicherheit und Gesundheitsschutz
A 016 Gefährdungsbeurteilung - Sieben Schritte zum Ziel
A 017 Gefährdungsbeurteilung - Gefährdungskatalog
TRBS 1201 Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und
überwachungsbedürftigen Anlagen
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