Episode 52: Teilkrankschreibung gegen hohen Krankenstand, Übermittlung von Mitarbeiterdaten in die USA, Verfall virtueller Aktienoptionen
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vor 8 Monaten
In dieser Woche haben wir die folgenden Themen für Sie:
Teilkrankschreibung als Heilmittel gegen den hohen
Krankenstand?
Es ist ein kontrovers diskutiertes Konzept: Der Expertenrat der
Bundesregierung schlägt vor, Teilkrankschreibungen als sogenannte
„abgestufte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen“ einzuführen. Die
Idee: Wer nicht hundertprozentig gesund ist, könnte zumindest im
gesundheitlich möglichen Umfang arbeiten, beispielsweise mobil
oder mit geringerer Stundenzahl. Das klingt auf den ersten Blick
vielversprechend, vieles ist hierbei allerdings noch ungeklärt.
Wir erläutern, welche offenen Fragen das Konzept mit sich
bringt.
Übermittlung personenbezogener Mitarbeiterdaten in die
USA – unter Trump nicht mehr möglich?
US-Präsident Donald Trump legt die amerikanische Verfassung nach
der sogenannten „Unitary Executive Theory“ aus. Danach besitzt
der Präsident – sozusagen als „King of State“ – die
uneingeschränkte Autorität über die gesamte Exekutive. Nach
diesem Motto wird dort derzeit regiert – zuletzt wurden
beispielsweise Zehntausende Mitarbeiter unterschiedlicher
Behörden entlassen. Welche Auswirkungen können diese Entlassungen
auch hierzulande auf Unternehmen haben, die personenbezogene
Daten ihrer Mitarbeiter in die USA übermitteln?
BAG zum Verfall von virtuellen
Aktienoptionen
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem wegweisenden Urteil
entschieden, dass „gevestete“ virtuelle Aktienoptionen bei
Eigenkündigung nicht automatisch verfallen dürfen. Herkömmliche
Regelungen, die Optionsrechte doppelt so schnell verfallen lassen
oder bei vorzeitiger Kündigung entfallen, werden als unangemessen
benachteiligend bewertet. Wir beleuchten, welche Auswirkungen
dieses Urteil auf bestehende Optionspläne hat und welche
Anpassungen Unternehmen in Betracht ziehen sollten.
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