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  4. Rechte von Selbstständigen auf Plattformen stärken! – Reden wir über Chancengerechte Plattformarbeit
Reden wir über chancengerechte Plattformarbeit!

Zu Gast in dieser Folge ist Anna-Elisabeth Hampel,
wissenschaftliche Mitarbeiterin im Projekt Chancengerechte
Plattformarbeit. Gemeinsam mit ihrer Kollegin Franziska Loschert
und weiteren Kolleginnen hat sie sich in den letzten drei Jahren
intensiv mit der Situation von Plattformarbeiter*innen in
Deutschland, den Zusammenhängen mit Arbeitsmarktteilhabe und
konkreten Gestaltungsmöglichkeiten für eine faire Plattformarbeit
auseinandergesetzt.  

Wir sprechen darüber, was Plattformarbeit überhaupt ist, wie die
Arbeitsbedingungen vieler Plattformarbeiter*innen aussehen und
wie sie gestaltet werden können und welche Rolle dabei die neue
EU-Richtlinie, vor allem im Hinblick auf Interessenvertretungen
von Selbstständigen, spielt und welche anderen Möglichkeiten es
darüber hinaus noch geben kann, die Arbeitsbedingungen in der
Plattformarbeit zu gestalten.

Viel Spaß beim Hören!

Mehr Infos zu:

Projekt Chancengerechte Plattformarbeit

Veranstaltung am 20.03.2025 „Plattformarbeit fair gestalten“

Digitale Werkstatt für Gute Arbeit für Solo-Selbstständige
„Rechte von Selbstständigen auf Plattformen stärken!“ am
01.04.2025

Haus der Selbstständigen

EU-Richtlinie:

Die EU-Richtline zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der
Plattformarbeit ist am 1. Dezember 2024 in Kraft getreten. Sie
gibt einen europäischer Rechtsrahmen für zentrale regulatorische
Herausforderungen. Sie muss innerhalb von zwei Jahren von den
Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Dies sind die zentralen Themen:

Beschäftigungsstatus: Wenn es Hinweise auf
Kontrolle und Steuerung durch die Plattform gibt, soll durch die
Einführung einer wirksamen, widerlegbaren gesetzlichen Vermutung
und durch eine Beweislastumkehr Scheinselbstständigkeit bekämpft
werden. Diese Vermutung wird durch Plattformarbeiter*innen oder
ihre Vertreter*innen ausgelöst. Durch die Richtlinie werden also
nicht alle Plattformarbeiter*innen automatisch als
Arbeitnehmer*innen eingestuft, sondern es sollen lediglich
Verfahren zur Statusklärung vereinfacht werden. Dadurch hätten
derzeit scheinselbstständig beschäftigte Plattformarbeiter*innen
Zugang zu den entsprechenden Arbeits- und Sozialrechten, während
tatsächlich Selbstständige ihren Status behalten.

Algorithmisches Management: Automatisierte
Entscheidungs- und Überwachungssysteme beeinflussen die
Arbeitsbedingungen von Arbeiter*innen stark, sind aber oft sehr
intransparent. Mit der EU-Richtlinie werden nun
Transparenzpflichten über die grundlegende Funktionsweisen dieser
Systeme geschaffen. Sie verlangt zudem Risikoabschätzungen und
menschliche Überwachung und verbietet die Verarbeitung bestimmter
personenbezogener Daten. Damit könnte sie zum Vorbild für die
individual- und kollektivrechtliche Regulierung von
algorithmischem Management in anderen digitalisierten
Arbeitskontexten werden. Viele der hier definierten Rechte gelten
auch für selbstständige Plattformarbeiter*innen.

Transparenzpflichten: Plattformen müssen
Behörden und Interessenvertretungen Informationen über
Arbeiter*innen, deren Tätigkeiten, Vertragsverhältnisse und
Vermittler zur Verfügung stellen.
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„Rechte von Selbstständigen auf Plattformen stärken! – Reden wir über Chancengerechte Plattformarbeit“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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