Körperreinigungszeiten zählen zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit | Arbeitsrecht

Körperreinigungszeiten zählen zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit | Arbeitsrecht

vor 1 Jahr
7 Minuten
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Arbeitsrecht

Beschreibung

vor 1 Jahr
Das BAG hat entschieden, dass Beschäftigte, die sich bei der Arbeit
stark verschmutzen, Anspruch auf bezahlte Reinigungszeit haben,
bevor sie den Betrieb verlassen.
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