Körperreinigungszeiten zählen zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit | Arbeitsrecht
vor 1 Jahr
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Das BAG hat entschieden, dass Beschäftigte, die sich bei der Arbeit
stark verschmutzen, Anspruch auf bezahlte Reinigungszeit haben,
bevor sie den Betrieb verlassen.
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