Körperreinigungszeiten zählen zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit | Arbeitsrecht

Körperreinigungszeiten zählen zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit | Arbeitsrecht

7 Minuten

Beschreibung

vor 9 Monaten
Das BAG hat entschieden, dass Beschäftigte, die sich bei der Arbeit
stark verschmutzen, Anspruch auf bezahlte Reinigungszeit haben,
bevor sie den Betrieb verlassen.

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