€ 5.000 Schadensersatz wegen unbefugter Datenweitergabe als Betriebsratsvorsitzender? (ArbG Bonn)

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Ein Vorgesetzter machte Schadensersatzansprüche gegen den Betriebsratsvorsitzenden geltend.
16 Minuten
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Die ganze Welt des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts für Betriebsräte

Beschreibung

vor 10 Monaten

€ 5.000 forderte ein Vorgesetzter von einem
Betriebsratsvorsitzenden als
Schadensersatz für eine angeblich unbefugte
Datenweitergabe. In dieser Folge verrate ich Dir, wie das
Arbeitsgericht Bonn den Fall entschieden hat.

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