€ 5.000 Schadensersatz wegen unbefugter Datenweitergabe als Betriebsratsvorsitzender? (ArbG Bonn)
Ein Vorgesetzter machte Schadensersatzansprüche gegen den
Betriebsratsvorsitzenden geltend.
16 Minuten
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Beschreibung
vor 10 Monaten
€ 5.000 forderte ein Vorgesetzter von einem
Betriebsratsvorsitzenden als
Schadensersatz für eine angeblich unbefugte
Datenweitergabe. In dieser Folge verrate ich Dir, wie das
Arbeitsgericht Bonn den Fall entschieden hat.
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