Anhörungspflicht nach § 102 BetrVG - Auch im „Notbetrieb“ bleibt BR im Spiel

Anhörungspflicht nach § 102 BetrVG - Auch im „Notbetrieb“ bleibt BR im Spiel

Auch ein noch so kleiner Restbetriebsrat ist bei einer Kündigung immer anzuhören
15 Minuten
Podcast
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Die ganze Welt des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts für Betriebsräte

Beschreibung

vor 2 Wochen

Was gilt, wenn kurz vor Ausspruch einer Kündigung mehrere
Betriebsratsmitglieder zurücktreten? In dieser Episode kläre ich,
warum die Anhörungspflicht des Arbeitgebers auch bei einem
sogenannten Restbetriebsrat fortbestehen kann – und wann eine
Kündigung deshalb unwirksam ist.

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