Arbeitsvertrag im Profisport (Fußball)
Behandelnde Ärztin kann sachverständige Zeugin sein
10 Minuten
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Beschreibung
vor 11 Monaten
Wird eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom
Arbeitgeber erschüttert, muss der Arbeitnehmer darlegen
und beweisen, dass er krankheitsbedingt arbeitsunfähig
war. Das kann laut ArbG Berlin auch durch Vernehmung der
behandelnden Ärztin als sachverständige Zeugin erfolgen.
Arbeitgeber erschüttert, muss der Arbeitnehmer darlegen
und beweisen, dass er krankheitsbedingt arbeitsunfähig
war. Das kann laut ArbG Berlin auch durch Vernehmung der
behandelnden Ärztin als sachverständige Zeugin erfolgen.
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