Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 1 Jahr
Wird eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom
Arbeitgeber erschüttert, muss der Arbeitnehmer darlegen
und beweisen, dass er krankheitsbedingt arbeitsunfähig
war. Das kann laut ArbG Berlin auch durch Vernehmung der
behandelnden Ärztin als sachverständige Zeugin erfolgen.
Arbeitgeber erschüttert, muss der Arbeitnehmer darlegen
und beweisen, dass er krankheitsbedingt arbeitsunfähig
war. Das kann laut ArbG Berlin auch durch Vernehmung der
behandelnden Ärztin als sachverständige Zeugin erfolgen.
Weitere Episoden
8 Minuten
vor 23 Stunden
5 Minuten
vor 2 Wochen
14 Minuten
vor 1 Monat
8 Minuten
vor 2 Monaten
15 Minuten
vor 2 Monaten
Kommentare (0)
Melde Dich an, um einen Kommentar zu schreiben.