Renovierungspflicht bei Auszug? Blödsinn!
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Stell dir vor, du stehst kurz vor deinem Umzug und hast
endlich eine neue Wohnung gefunden, die alles bietet,
was du dir wünschst: ein Fenster mit Tageslicht, Nachbarn, die
nicht um 3 Uhr morgens Heavy Metal proben, und eine Küche, in der
nicht alle Schränke schief hängen. Doch bevor du dich auf das
Abenteuer der neuen vier Wände einlassen kannst, kommt dein alter
Vermieter mit einem Gesichtsausdruck auf dich zu, der an einen
strengen Schuldirektor erinnert.
„Tja, Herr Müller, bevor Sie ausziehen, müssen Sie die Wohnung
natürlich noch renovieren!“, verkündet er mit einem Lächeln, das
sagt: „Das hier wird für Sie nicht spaßig.“ Du stehst da und
fragst dich: „Renovieren? Ich habe hier doch nur gewohnt und
keine Kunstgalerie betrieben!“
Der Vermieter zeigt auf die Wand im Wohnzimmer, die einen
winzigen Kratzer hat. „Das muss neu gestrichen werden. Und die
Küche? Haben Sie da wirklich die Abzugshaube benutzt? Ich rieche
noch das Curry vom letzten Jahr!“ Du überlegst kurz, ob du ihm
erklären sollst, dass du in den letzten Monaten eher vom
Lieferservice gelebt hast, aber entscheidest dich, die Diskussion
zu vermeiden.
Du gehst in Gedanken durch die Liste der „Renovierungen“, die er
sich vorstellt: Neue Tapeten, eine glänzende, polierte Badewanne
und eine Küche, die so funkelt, dass Gordon Ramsay neidisch wäre.
Du schaust dich um und denkst dir: „Ich habe doch keinen Palast
verwüstet, sondern nur gewohnt!“
Während du versuchst, einen Weg zu finden, wie du dich um die
ganze Sache herumdrücken kannst, beginnt dein Vermieter, von
seinen glorreichen „Regeln“ zu schwärmen: „Es ist schließlich
normal, dass ein Mieter die Wohnung im selben Zustand
hinterlässt, in dem er sie vorgefunden hat.“ Du denkst zurück an
den Einzug, als die Wohnung eher aussah, als wäre sie seit den
70ern nicht mehr angerührt worden, und fragst dich, ob er
ernsthaft möchte, dass du den alten Linoleumboden wieder aus dem
Keller holst.
Dann blitzt eine Idee in deinem Kopf auf. „Wissen Sie, Herr
Schmidt, ich habe da neulich gelesen, dass man beim Auszug nur
Schönheitsreparaturen vornehmen muss, wenn es im Mietvertrag
steht.“ Du zückst deinen Mietvertrag wie ein Pokerprofi, der sein
Ass im Ärmel zeigt. „Und hier steht… oh, Moment, da steht nichts
von Schönheitsreparaturen!“
Der Vermieter starrt dich an, als hättest du gerade angekündigt,
dass die Miete für die letzten zehn Jahre ein Versehen war. Er
blinzelt und du merkst, dass er überlegt, ob er den Mietvertrag
jemals wirklich gelesen hat. „Ähm, ja, das könnte stimmen…“,
murmelt er schließlich und tritt einen Schritt zurück.
Du lächelst innerlich, während du die letzten Kartons
zusammenpackst. „Tja, Herr Schmidt, sieht so aus, als müsste ich
mich leider auf den Weg machen – ohne den Pinsel zu schwingen!“
Du verlässt die Wohnung mit einem Schwung, der deutlich zeigt:
Manchmal ist Wissen über den Mietvertrag doch mächtiger als jeder
Farbkübel.
Und so ziehst du in deine neue Wohnung ein, ohne einen Finger für
Renovierungen krumm gemacht zu haben. Denn eines ist klar: Wer
seinen Mietvertrag kennt, muss am Ende nicht zum Handwerker
mutieren – und kann den Pinsel getrost in der Schublade lassen!
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