Finanzierte Weihnachtsgeschenke zurück geben

Finanzierte Weihnachtsgeschenke zurück geben

21 Minuten

Beschreibung

vor 11 Monaten
Ach, Weihnachten! Das Fest der Liebe, der Lichter – und der leeren
Konten. Irgendwann in der Vorweihnachtszeit stellt sich bei vielen
die Frage: "Wie zum Henker bezahle ich das alles?" Und
genau hier kommt die magische Welt der Finanzierung ins Spiel.
Warum ein Geschenk direkt bezahlen, wenn du es über 24 Monatsraten
abwickeln kannst? Klar, der Beschenkte freut sich über den neuen
OLED-Fernseher, während du dir denkst: "Nächstes Weihnachten
zahle ich den noch ab." Doch was passiert, wenn die Freude über das
Geschenk nur von kurzer Dauer ist – sei es, weil Tante Erna den
Thermomix doch schon hat oder der Neffe den „Gaming-PC“ lieber
gegen Bargeld tauschen würde? Kann man ein Geschenk, das man
finanziert hat, einfach zurückgeben? Willkommen im Wintermärchen
der modernen Konsumwelt. Erstmal grundsätzlich: Klar kannst du
finanzierte Sachen zurückgeben – vorausgesetzt, du hast die
Bonpflicht beachtet, und der Händler sieht dich nicht schon als
Dauerkunden der Kategorie "Widerruf-Stammgast". Allerdings wird’s
bei finanzierten Geschenken so richtig spannend. Hier prallen
Welten aufeinander: Die Bank: "Sie können das Gerät
zurückgeben, aber die Finanzierung läuft weiter. Fröhliche
Ratenzahlung!" Der Händler: "Kein Problem! Aber die
Bearbeitungsgebühr bleibt natürlich, frohes Fest." Du: "Also
Moment mal, das war doch ein Geschenk für jemand anderen! Warum
werde ich jetzt bestraft, nur weil mein Neffe keine Ahnung hat, was
ein HDMI-Kabel ist?" Stell dir vor, du stehst mit dem
halbausgepackten Geschenk beim Händler. Du: „Äh, das war ein
Weihnachtsgeschenk, aber... es kam nicht so gut an.“ Der Verkäufer:
„Sie haben es finanziert?“ Du: „Ja, aber er wollte lieber Geld.“
Der Verkäufer: „Kein Problem, ich hole nur kurz den Vertrag. Können
Sie die 18 Paragraphen nochmal unterschreiben?“ Da fühlst du dich
gleich doppelt beschenkt – mit einem dicken Knoten im Bauch und
einem Vertrag, der sich liest wie das Drehbuch eines schlechten
Anwaltsfilms. Eigentlich nur eins: Geschenke auf Raten sind
wie Kekse beim Plätzchenwettbewerb – eine verdammt unsichere
Wette. Entweder du triffst den Geschmack, oder du sitzt auf
einer Couch voller Rücksendekartons, die so groß sind, dass der
DHL-Bote einen Zwischenstopp bei dir einlegt. Vielleicht ist es am
Ende ja besser, beim Schenken ein bisschen kleiner zu denken. Denn
wenn du erstmal in der Hotline hängst, um den „Widerruf einer
Finanzierung“ zu klären, wünschst du dir nur noch eins: dass
Weihnachten nächstes Jahr einfach ausfällt. Das große Zurückgeben:
Geht das überhaupt?Die peinliche RückgabeWas lernt man daraus?

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