Überbrückungshilfe: IHK München - Harte Praxis bei der Frage des „coronabedingten Umsatzeinbruchs“

Überbrückungshilfe: IHK München - Harte Praxis bei der Frage des „coronabedingten Umsatzeinbruchs“

14 Minuten

Beschreibung

vor 11 Monaten

Mehr Informationen & Fachlicher Austausch:
www.überbrückungshilfe-netzwerk.de 





Kontaktdaten Dennls Hillemann:





Rechtsanwalt Dennis Hillemann


c/o Rechtsanwälte Advant Beiten


Neuer Wall 72


20354 Hamburg


E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com





www.advant-beiten.com;


Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132 und +49.(0)151.64 84 49 86





In dieser Folge erklärt Dennis Hillemann anhand einer aktuellen
gerichtlichen Verhandlung, wie die IHK für München und Oberbayern
bei der Überbrücungshilfe III die Frage des coroanbedingten
Umsatzeinbruchs behandelt. Hierbei geht es vor allem um die
Frage, wann überhaupt ein coronabedingter Umsatzeinbruch
vorliegen kann und wann „mittelbare“ Coronabeeinträchtigungen zur
Antragsberechtigung führen. Dennis Hillemann gibt deutliche
Hinweise an Steuerberater und Unternehmen, die Nachfragen hierzu
erhalten.

Kommentare (0)

Lade Inhalte...

Abonnenten

Satto87
35440
15
15