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Beschreibung
vor 1 Jahr
In Teil 2 unserer Serie zur Produktsicherheitsverordnung
2024 zeigen wir, welche besonderen Herausforderungen
Online-Händler im Zusammenhang mit der Produktsicherheit
erwarten.
In dieser spannenden Folge erfahren Sie:
Was tun mit Produkten, denen keine Warn- und
Sicherheitshinweise beigefügt wurden?
Wen gebe ich als verantwortliche Person an?
Was soll ich tun bei Hinweisen auf unsichere Produkte?
Wen gebe ich als Hersteller an, falls der ursprüngliche
Hersteller nicht mehr existiert?
Was sagt die Produktsicherheitsverordnung bei
Gebrauchtwaren?
Sicherheitsbescheinigungen auf Marktplätzen
Jetzt anhören und weitersagen!
#InfoChannel #OnlineHändler
Gäste:
Ing. Curt Schmidt | Inhaber Technics4users & gelisteter
Berater für die WKO
Jürgen Aschauer, Msc | Referent der Abteilung Umweltpolitik &
Leiter CE Kennzeichnung und Normen bei der WKNÖ
Moderation:
Jacqueline Eder, LL.B. | Referentin des E-Commerce Service der
WKNÖ
Produktion:
filmpro e.U. (https://filmpro.at)
Im Auftrag der Wirtschaftskammer
Niederösterreich
(https://www.wko.at/noe/handel/versand-internet-allgemeiner-handel/info-channel)
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