Episode 34: Streit um Bonus, Rufbereitschaft als Arbeitszeit, Arbeitnehmerüberlassung im Konzern
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vor 1 Jahr
In dieser Woche mit folgenden Themen:
Streit um den Bonus – Von der Zielvereinbarung zur
Zielvorgabe?
Leistungsabhängige Boni fördern die Mitarbeitermotivation und
tragen oft zu besseren Unternehmensergebnissen bei. Die
Festlegung der Ziele erfolgt dabei entweder durch eine
Zielvereinbarung oder durch Zielvorgaben. Doch was passiert, wenn
keine Einigung über eine Zielvereinbarung gelingt? Für diesen
Fall enthalten Arbeitsverträge oft eine Klausel, wonach der
Arbeitgeber dann auf eine Zielvorgabe umschwenken kann. Das
Bundesarbeitsgericht hat jedoch entschieden, dass eine solche
Regelung unzulässig ist. Welche Auswirkungen hat dies auf die
Praxis?
Rufbereitschaft – Was zählt als
Arbeitszeit?
Rufbereitschaft erlaubt Beschäftigten, ihren Aufenthaltsort frei
zu wählen, erfordert aber Erreichbarkeit und zeitnahe
Arbeitsaufnahme. Im Gegensatz dazu erfordert der
Bereitschaftsdienst, dass Arbeitnehmer sich an einem vom
Arbeitgeber festgelegten Ort aufhalten, um im Einsatzfall
unverzüglich die Arbeit aufnehmen zu können. Entscheidend wird es
bei der Abgrenzung im Einzelfall: Handelt es sich um
Bereitschaftsdienst mit strengen Vorgaben des
Arbeitszeitgesetzes, oder lediglich um Rufbereitschaft? Die
Abgrenzung ist auch für die Frage der Vergütungspflicht relevant.
Wir klären auf.
Arbeitnehmerüberlassung im Konzern – Das Ende des
Konzerprivilegs?
Das Bundesarbeitsgericht entschied am 12. November 2024, dass das
Konzernprivileg des AÜG nicht gilt, wenn ein Arbeitnehmer
ausschließlich zum Zweck der Überlassung eingestellt oder
beschäftigt wird. HR-Verantwortliche sollten ihre internen
Überlassungsmodelle daher genau überprüfen. Wir berichten über
den konkreten Fall und geben wichtige Handlungsempfehlungen für
Unternehmen.
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