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Beschreibung
vor 1 Jahr
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz hat den Anspruch Beschäftigte,
die Missstände in Unternehmen wahrnehmen und melden möchten,
umfassend zu schützen. Dazu sollen Meldestellen eingerichtet
werden und der Hinweisgeber anonym bleiben. Wer Meldestellen
einzurichten hat und ob der Schutz von Hinweisgebern gelingen
kann, das besprechen die wissenschaftlichen Mitarbeiter Johannes
Müller und Marc-Philipp Geiselmann in dieser Folge. Weitere
Informationen befinden sich im Infobrief-Recht vom September
2024.
Musik: Kevin MacLeod (Intro) und HoliznaCC0 (Newsflash und Outro)
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