#41: Sinn und Unsinn des Bundeskleingartengesetzes

#41: Sinn und Unsinn des Bundeskleingartengesetzes

vor 3 Jahren
Für den Kleingarten gibt es eine ganze Reihe Vereinsregeln. Wie zeitgemäß das Bundeskleingartengesetz damit heute ist? Das hat sich Kleingärtnerin Nadine Witt von Rechtsanwalt Volkmar Kölzsch erklären lassen.
21 Minuten
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Podcast
Podcaster
"Kompost & Konfetti - der ARD Garten-Podcast" ist der Podcast für alle, die nicht abwarten können, im Garten loszulegen. Jede Woche geben die Hosts Tobi und Maria darin die besten Tipps zum Gärtnern.

Beschreibung

vor 3 Jahren
Das Bundeskleingartengesetz ist nach dem 1. Weltkrieg zustande
gekommen. Weil viele Menschen gehungert haben, wurde ihnen so die
Möglichkeit gegeben, für wenig Geld Land zu pachten, um selbst Obst
und Gemüse anzubauen und so die Versorgung zu stützen. Somit
erkennt man den Unterschied zwischen Kleingarten und
Erholungsgarten schon an der Höhe der Pacht: Für den Kleingarten
liegt diese bei acht bis 13 Cent pro Quadratmeter und Jahr, für den
Erholungsgarten hingegen bei zwei bis sechs Euro. Die wichtigste
Regel ist die Flächenverteilung und die Anbauverpflichtung: Ein
Drittel der Fläche muss für den Anbau von Obst und Gemüse zur
Verfügung stehen, ein Drittel für Laube und Wege, ein Drittel für
die Erholung. Einen Kleingarten zu haben bedeutet also durchaus,
Verpflichtungen mit kleingärtnerischer Nutzung
einzugehen - das allerdings für gute Konditionen. Wer lieber nicht
anbauen möchte, ist im Erholgarten am besten aufgehoben.
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