Reisekosten: Keine Erstattung bei Übelkeit und Erbrechen

Reisekosten: Keine Erstattung bei Übelkeit und Erbrechen

vor 1 Jahr
Urlaub kann auf den Magen schlagen. Was aber, wenn man deshalb die Reise vorzeitig abbrechen muss? Ist der Reiseveranstalter verpflichtet, einen Teil der Kosten zu erstatten? Das und mehr in den "Urteilen der Woche".
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Beschreibung

vor 1 Jahr
Urlaub kann auf den Magen schlagen. Was aber, wenn man deshalb die
Reise vorzeitig abbrechen muss? Ist der Reiseveranstalter
verpflichtet, einen Teil der Kosten zu erstatten? Das und mehr in
den "Urteilen der Woche".
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