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vor 5 Jahren
Artikel lesen: https://hnf.link/tDLc Seit 2009 haben die ersten
deutschen Patienten dank ihrer Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs. 2
BtMG potente Cannabismblüten aus der Apotheke erhalten.
deutschen Patienten dank ihrer Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs. 2
BtMG potente Cannabismblüten aus der Apotheke erhalten.
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