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  4. Zurechnung von Grundstücken im Grunderwerbsteuerrecht
In dieser Episode sprechen Arne Schnitger und Christian Kaeser mit
Dirk Krohn, Leitender Konzernprüfer beim Finanzamt für Groß- und
Konzernbetriebsprüfung in Schleswig-Holstein und Prof. Dr. Marc
Desens, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere
Steuerrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität
Leipzig, über die Zurechnung von Grundstücken im
Grunderwerbsteuerrecht. Zunächst wird auf die Hintergründe und
Inhalte der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden
der Länder zur Zurechnung von Grundstücken für die
Ergänzungstatbestände in § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG vom 16.10.2023
eingegangen. An Beispielen werden das Problem der Zurechnung kraft
Tatbestandsverwirklichung und die Positionen von Finanzverwaltung
und Rechtsprechung dargestellt. Das sog. Signing/Closing-Problem
und die Regelung des § 16 Abs. 4a und Abs. 5 GrEStG i.d.F. des JStG
2022 hierzu werden von den vorher erläuterten Aspekten abgegrenzt.
Schließlich rundet ein Blick auf das Modernisierungsmodell (Momo)
für das Grunderwerbsteuerrecht, das vom Arbeitskreis
Grunderwerbsteuer an der Universität Leipzig entwickelt wurde, in
dem sowohl Herr Krohn als auch Professor Desens Mitglieder sind,
und die Herausforderungen bzgl. etwaiger gesetzlicher Änderungen
die Diskussion ab.
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„Zurechnung von Grundstücken im Grunderwerbsteuerrecht“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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