Betriebskostenabrechnung leicht gemacht! | zu Gast: Ulrich Wecker | Geschäftsführer Haus&Grund Stuttgart
22 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Monat
Einmal im Jahr heisst es Zahlen zusammenstellen und dem Mieter
überreichen. Damit wird das Mietjahr finanziell abgeschlossen.
Das hier muss jeder Vermieter beachten:
1. Welche Betriebskosten kann der Vermieter auf die Mieter
umlegen?
2. Was ist eine Betriebskostenpauschale?
3. Kann eine Betriebskostenvorauszahlung erhöht werden?
4. Nach welchem Verteilerschlüssel werden die Betriebskosten
umgelegt?
5. Welchen Mindestinhalt hat eine ordnungsgemäße
Betriebskostenabrechnung zu enthalten?
6. Was schreibt die HeizkostenVO zur Verteilung der Heizkosten
vor?
7. Gibt es Ausnahmen?
8. Können nach den 01.07.2024 noch die Kabelgebühren auf den
Mieter umgelegt werden?
9. Wer muss bei einem Verkauf / Schenkung etc. die Abrechnung
gegenüber dem Mieter erstellen?
10. Bis wann muss der Vermieter eine BK-Abrechnung erstellen?
11. Bis wann muss der Mieter seine Einwendungen spätestens
geltend machen?
12. In welcher Zeit verjähren Ansprüche des Vermieters auf
Nachzahlung der Betriebskosten?
Shownotes:
Haus&Grund, Stuttgart
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