Lübcke-Urteil: Ein schwacher Trost für die Familie

Lübcke-Urteil: Ein schwacher Trost für die Familie

12 Minuten

Beschreibung

vor 4 Jahren
Im Prozess um den Mord an Walter Lübcke erhält der Hauptangeklagte
eine lebenslange Hafststrafe. Die Angehörigen hatten sich mehr
erhofft. Der Mord an Walter Lübcke liegt inzwischen eineinhalb
Jahre zurück. Vergessen ist er aber nicht. Erst vor kurzem hat
Armin Laschet in seiner Bewerbungsrede für den CDU-Vorsitz Lübcke
erwähnt. Nun, nach 44 Prozesstagen, hat das Oberlandesgericht
Frankfurt ein Urteil gesprochen. Der Hauptangeklagte Stephan Ernst
ist zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden, der Mitangeklagte
Markus H. zu einer Bewährungsstrafe. Der Familie des ehemaligen
Kasseler Regierungspräsidenten fehlt allerdings eine entscheidende
Sache: eine vollumfängliche Aufklärung, was wirklich passiert ist.
Das sagt SZ-Gerichtsreporterin Annette Ramelsberger. Weitere
Themen: Seehofer will Reisebeschränkungen national verhängen, Stiko
empfiehlt Astra-Zeneca-Impfstoff für Unter-65-Jährige. **Redaktion,
Moderation:** Jean-Marie Magro **Redaktion:** Vinzent-Vitus Leitgeb
**Produktion:** Carlo Sarsky _Zusätzliches Audiomaterial über
Youtube-Kanal der CDU._

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