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Beschreibung
vor 6 Jahren
Bis zu drei Jahre Knast – das drohte Ärzten bisher bei einem
Verstoß gegen Paragraf 217 Strafgesetzbuch. Dabei zielte diese Ende
2015 beschlossene Neuregelung vor allem gegen Sterbehilfevereine,
um eine "geschäftsmäßige" Beihilfe zum Suizid zu unterbiPdden.
Getroffen hat sie aber auch Palliativmediziner, die sich der Gefahr
einer Kriminalisierung ausgesetzt sahen. Nun hat das
Bundesverfassungsgericht den Paragrafen gekippt. Für Dr. Matthias
Thöns, Palliativmediziner aus Witten und einer der
Beschwerdeführer, eine glückliche Entscheidung. Im Gespräch mit
Ruth Ney erläutert er, was das für seine Arbeit und seine Patienten
bedeutet.
Verstoß gegen Paragraf 217 Strafgesetzbuch. Dabei zielte diese Ende
2015 beschlossene Neuregelung vor allem gegen Sterbehilfevereine,
um eine "geschäftsmäßige" Beihilfe zum Suizid zu unterbiPdden.
Getroffen hat sie aber auch Palliativmediziner, die sich der Gefahr
einer Kriminalisierung ausgesetzt sahen. Nun hat das
Bundesverfassungsgericht den Paragrafen gekippt. Für Dr. Matthias
Thöns, Palliativmediziner aus Witten und einer der
Beschwerdeführer, eine glückliche Entscheidung. Im Gespräch mit
Ruth Ney erläutert er, was das für seine Arbeit und seine Patienten
bedeutet.
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