Beschreibung

vor 4 Jahren

Wer sich mit der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
befasst, kommt sehr schnell auch zum Thema Pflichtteilsergänzung,
d. h. der wertmäßigen Beteiligung des Pflichtteilsberechtigten an
lebzeitigen Zuwendungen des Erblassers. Regelmäßig wird eine
Rolle spielen, ob die betreffende Schenkung innerhalb eines
Zeitraumes von 10 Jahren vor dem Erbfall getätigt wurde oder
schon vorher. Sind die 10 Jahre vorbei, kann normalerweise kein
Anspruch mehr geltend gemacht werden. Doch Ausnahmen bestätigen
die Regel. Höre selbst!

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