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Mit einer Vor- und Nacherbschaft kann der Erblasser seine
Rechtsnachfolge über mehrere Generationen regeln. Er kann
anordnen, dass nach dem eigenen Ableben eine bestimmte Person
zunächst Erbe werde soll (Vorerbe) und nach dem Ableben des
Betreffenden eine andere bereits bestimmte Person das Erbe
erlangen soll (Nacherbe). Dabei ist es wichtig, klarzustellen, ob
der Vorerbe den gesetzlichen Beschränkungen unterliegen oder von
ihnen befreit sein soll. Die Entscheidung des OLG München, auf
die ich mich in dieser Folge beziehe, datiert vom 9.1.2019, Az.:
31 Wx 39/18.
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„Ep. 42 - Die Vor- und Nacherbschaft“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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