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Beschreibung
vor 6 Jahren
Sind mehrere Personen als Erben am Nachlass beteiligt, entsteht
automatisch eine sog. Erbengemeinschaft. Der Nachlass wird durch
die Erbengemeinschaft insgesamt verwaltet und die Miterben müssen
im Normalfall gemeinsame Entscheidungen treffen. Dabei gibt es
drei unterschiedliche Arten von Maßnahmen, die die
Erbengemeinschaft über den Nachlass treffen kann: Maßnahmen der
ordnungsgemäßen Verwaltung, außerordentliche Verwaltungsmaßnahmen
und Notverwaltungsmaßnahmen. Hier erfährst Du, was es mit diesen
unterschiedlichen Verwaltungsformen auf sich hat.
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