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Beschreibung
vor 6 Jahren
Wann darf man die gerichtliche Betreuungsakte einsehen? -Wenn man
beteiligt ist. Oder wenn ein gerechtfertigtes Interesse besteht.
Ein Pflichtteilsberechtigter hat ein solches berechtigtes
Interesse, entschied das Landgericht Mainz durch Beschluss vom
23.2.2017, Az.: 8 T 25/17.
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