Ep. 138 - Das Einsichtsrecht des Pflichtteilsberechtigten in das Grundbuch
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Dass der Pflichtteilsberechtigte auch entgegen etwa anders
lautender Meinungen des Grundbuchamtes Einsichtsrechte hat und es
sich durchaus lohnt, darauf zu beharren, zeigt ein Fall des OLG
Frankfurt am Main vom 21.7.2020, Az.: 20 W 80/20.
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