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Beschreibung
vor 3 Jahren
Immer wieder kommt es vor, dass im Erbscheinsverfahren für die
Interessenvertretung minderjähriger Kinder ein Ergänzungspfleger
bestellt wird. Doch in den seltensten Fällen wird diese Maßnahme
Begeisterung hervorrufen. Daher schauen wir uns in dieser Folge
an, was Du selbst tun kannst, um eine solche
Ergänzungspflegschaft zu verhindern. -Ich gebe zu, das Spektrum
der Maßnahmen ist nicht wahnsinnig groß, doch immerhin...
Der Beschluss, den ich zitiere ist der Beschluss des OLG
Brandenburg vom 19.10.2022, Az.: 13 WF 53/22.
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Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über
meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de.
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