Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO - Natalia Wozniak im Datenschutz Talk

Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO - Natalia Wozniak im Datenschutz Talk

Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO sorgt bei vielen für Unsicherheiten. In dieser Folge besprechen Heiko Gossen und Natalia Wozniak nicht nur die gesetzlichen Anforderungen an Unternehmen rund um das Auskunftsrecht, sondern auch wie ein praktischer und
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Mülheim

Beschreibung

vor 2 Jahren
Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO sorgt bei vielen für
Unsicherheiten, nicht zuletzt auch aufgrund unterschiedlicher
Gerichtsentscheidungen, die bei ähnlichen Sachverhalten zu
unterschiedlichen Entscheidungen kommen. In dieser Folge besprechen
Heiko Gossen und Natalia Wozniak nicht nur die gesetzlichen
Anforderungen an Unternehmen rund um das Auskunftsrecht, sondern
auch wie ein praktischer und datenschutzkonformer Umgang damit
aussehen kann. Außerdem schauen die beiden auf aktuelle Urteile,
u.a. höchstrichterliche Urteile: BGH, Urteil vom 15.06.2021 – VI ZR
576/19 Auskunftsumfang bezieht sich auch auf interne Vermerke und
zurückliegende (dem Betroffenen bereits bekannte) Korrespondenz. VG
Schwerin, Urteil vom 29.04.2021 - 1 A 1343/19 SN Gutachten in
seiner Gesamtheit können potenziell vom Anspruch auf Kopie umfasst
sein; Relevant ist die Unterscheidung zwischen Sachdaten und
personenbezogenen Daten (grundsätzlich sind alle Arten von
Informationen betroffen, mit Beispielen). Landesarbeitsgericht
Niedersachsen, Urteil vom 09.06.2020 – Az.: 9 Sa 608/19 Kein
Anspruch auf Überlassung gesamter Inhalte, z.B. von Personalakten.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27. April 2021 - 2 AZR 342/20
Recht auf Kopie (hier von E-Mails) erfordert hinreichende
Bestimmtheit,  dazu ist gestuftes Vorgehen zielführend. OLG
Stuttgart, Urteil vom 31.03.2021, AZ 9U34/21 Auskunftserteilung an
einen Dritten (z.B. Rechtsanwalt) nur nach Vorlage der Vollmacht im
Original oder nach entsprechender Information durch den Betroffenen
selbst. Amtsgericht Bonn, Urteil vom 30.7.2020 – 118 C 315/19
Auskunftsbegehren ist nicht allein dadurch rechtsmissbräuchlich,
wenn zugleich auch andere Ziele, wie die Vorbereitung eines
Gerichtsverfahrens, verfolgt werden. Landesarbeitsgericht
Baden-Württemberg, Urteil vom 17.3.2021, 21 Sa 43/20 Kein
pauschaler Ausschluss von Daten im Hinweisgebersystem - Darlegungs-
und Beweislast des AG, dass im konkreten Fall Rechte und Freiheiten
Dritter beeinträchtigt sind.

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