Corona-Schutzimpfung als wirksamstes Mittel gegen die Pandemie
16 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Jahren
In unser heutigen Folge tauschen sich Katrin Degenhardt
(freiberufliche Moderatorin) und Dr. Jens Petersen (Leitung
Arbeitsmedizin) im Rahmen des Forums der Branche
Sicherungsdienstleistung darüber aus, welche Rolle der Unternehmer
/ die Unternehmerin bei der Bekämpfung der Pandemie einnehmen kann.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die neuen Regeln der
novellierten Arbeitsschutzverordnung in die betrieblichen Abläufe
zu integrieren sind. Als Arbeitsgrundlage dafür wird, wie auch in
der Vergangenheit, die Gefährdungsbeurteilung genutzt. Im
Mittelpunkt der Überlegungen rund um die Corona-Schutzmaßnahmen
steht die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen. Aktuelle Entscheidungen, die in den Unternehmen
getroffen werden, sind z.B. das Umsetzen der 2-G oder 3-G Regelung.
Auch wurden die Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen im Zuge der
Novellierung direkt angesprochen. Es geht darum, die
Impfbereitschaft der Beschäftigten im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu
stärken. Möglichkeiten dafür könnten z.B. eine Freistellung von der
Arbeit sein, um den Impftermin wahrzunehmen oder auch
Informationsmaterialien rund um die Corona-Schutzimpfung zur
Verfügung zu stellen. Abschließend erläutert Herr Dr. Petersen,
inwiefern Corona als Arbeitsunfall bzw. Berufskrankheit angezeigt
und auch anerkannt werden kann.
(freiberufliche Moderatorin) und Dr. Jens Petersen (Leitung
Arbeitsmedizin) im Rahmen des Forums der Branche
Sicherungsdienstleistung darüber aus, welche Rolle der Unternehmer
/ die Unternehmerin bei der Bekämpfung der Pandemie einnehmen kann.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die neuen Regeln der
novellierten Arbeitsschutzverordnung in die betrieblichen Abläufe
zu integrieren sind. Als Arbeitsgrundlage dafür wird, wie auch in
der Vergangenheit, die Gefährdungsbeurteilung genutzt. Im
Mittelpunkt der Überlegungen rund um die Corona-Schutzmaßnahmen
steht die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen. Aktuelle Entscheidungen, die in den Unternehmen
getroffen werden, sind z.B. das Umsetzen der 2-G oder 3-G Regelung.
Auch wurden die Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen im Zuge der
Novellierung direkt angesprochen. Es geht darum, die
Impfbereitschaft der Beschäftigten im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu
stärken. Möglichkeiten dafür könnten z.B. eine Freistellung von der
Arbeit sein, um den Impftermin wahrzunehmen oder auch
Informationsmaterialien rund um die Corona-Schutzimpfung zur
Verfügung zu stellen. Abschließend erläutert Herr Dr. Petersen,
inwiefern Corona als Arbeitsunfall bzw. Berufskrankheit angezeigt
und auch anerkannt werden kann.
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