Wegen Hoffnung vor Gericht Apg 22,30; 23,6-11

Wegen Hoffnung vor Gericht Apg 22,30; 23,6-11

2 Minuten

Beschreibung

vor 5 Jahren
Hoffnung ist in Deutschland nicht strafbar. Wegen der jedoch ist
Paulus angeklagt: „Wegen der Hoffnung und wegen der Auferstehung
der Toten stehe ich vor Gericht.“ In Auseinandersetzungen um
Glaubensinhalte hatte sich der römische Staat zunächst für
unzuständig erklärt. Später jedoch wird ihn die Hoffnung der
Christen „brennend“ interessieren: Von welchen Voraussetzungen, auf
welchem Fundament und auf welches Ziel hin lebt der Mensch? Paulus
weiß, dass wie er auch ein Teil seiner Ankläger die Auferstehung
der Toten erhofft. Es ist gut, nach denen zu suchen, die eine
ähnliche Hoffnung haben wie wir. Mit ihnen kann es eine gemeinsame
Perspektive geben. Und mitunter läuft im Streit um die Hoffnung die
tiefere Bruchlinie gar nicht zwischen Klägern und Angeklagten,
sondern mitten durch die Kläger hindurch. Tiefer wird der
„christliche Dissens“ bei der Frage, worauf wir unsere Hoffnung
setzen und worauf nicht. Christen setzen ihre Hoffnung nicht auf
menschliches Können, dem gegebenenfalls die göttliche Gnade
nachhilft. Sie hoffen andersherum auf die Gnade Gottes, mit der der
Mensch zusammenwirken darf. Die christliche Hoffnung wartet auch
nicht auf ein ausstehendes glückliches Schicksal. Sie gilt dem, was
schon angefangen hat. Sie hofft auf den Auferstandenen, auf sein
angebrochenes Reich und die begonnene Erlösung der Welt. Bis heute
schließlich werden Christen angeklagt, dass sie ihre Hoffnung nicht
auf den römischen „göttlichen Kaiser“, den „von der Vorsehung
gesandten Führer“ oder den allzuständigen Staat setzen, sondern auf
die Macht jener Liebe, die im Sterben die Herrschaft des Todes
bricht. Fra' Georg Lengerke

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