Skurrile und wegweisende Fälle: Die Trierer Weinversteigerung - Jura Aktuelle vom 16.07.20
vor 5 Jahren
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Beschreibung
vor 5 Jahren
Welchen Einfluss hat das Fehlen des Erklärungsbewusstseins als
Bestandteil einer Willenserklärung auf die abgegebene Erklärung?
– Ausreichend ist das sog. potentielle Erklärungsbewusstsein
(BGHZ 91, 324), nicht mehr notwendig ist ein aktuelles
Erklärungsbewusstsein.
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