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Beschreibung
vor 5 Jahren
In dem mit Spannung 2011 erwarteneten Urteil hat das
BVerfG den EU-Rettungsschirm und die Griechenlandhilfe
gebilligt.
Allerdings stärkten die obersten deutschen Richter auch die
Beteiligungsrechte des Bundestages: Künftige Finanzhilfen sind an
die Vorgabe gekoppelt, dass der Haushaltsausschuss jedem Schritt
zustimmen muss.
Quelle: Urt. v. 07.09.2011, Az. 2 BvR 987/10
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