Rapperswiler Jugendlicher will QR-Grabsteine machen

Rapperswiler Jugendlicher will QR-Grabsteine machen

«Welches Problem gibt es, wenn man stirbt? Genau, man wird vergessen. Gerade kennt man noch die Namen der Grosseltern oder Urgrosselter und kaum etwas über die Person selbst», sagt Filip Cvetkovic. Um dies zu beheben, hat sich der Jugendliche aus Rappers
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vor 2 Jahren

«Welches Problem gibt es, wenn man stirbt? Genau, man wird
vergessen. Gerade kennt man noch die Namen der Grosseltern oder
Urgrosselter und kaum etwas über die Person selbst», sagt Filip
Cvetkovic. Um dies zu beheben, hat sich der Jugendliche aus
Rapperswil etwas einfallen lassen. Seine Lösung eine
Edelstahlplatte mit einem eingravierten QR-Code. Darüber sollen
sich Texte, Bilder und Lieblingssprüche zur verstorbenen Person
aufrufen lassen. So könne die Persönlichkeit und der Charakter
der Verstorbenen erfasst werden.


Zurzeit besitzt Filip noch keine eigene Webseite, wo man diese
Platten kaufen kann. Der Gelehrte Polymechaniker lancierte jedoch
sein Projekt auf der Fundraisingplattform Crowdify. «Für die
Umsetzung benötige ich einen Faserlaser, um die Codes in
Edelstahl eingravieren zu können».


Diese Idee ist als QR-Grabstein oder QR-Grabmal und
Grabstein 2.0 bekannt. Jedoch ist diese Vorstellung weltweit
keine Neuigkeit.


Bereits 1999 wurde in Schweden ein Grabstein aufgestellt mit
einer WWW-Adresse.  Diese führte auf eine Trauerseite der
Verstorbenen, die von den Angehörigen selbst erstellt und
verwaltet wurde. 2008 wurden dann erstmals in Japan QR-Codes an
Grabsteine geklebt.


Rechtlich gesehen ist es noch schwierig zu sagen, ob QR-Codes an
Grabsteine angebracht werden dürfen. Es gibt schlicht (noch)
keine Gesetzte, welche dass regeln würden. Mit einer Satzung
versuchte 2014 die Friedhofsverwaltung in Köln, die Verwendung
von QR-Codes auf den städtischen Friedhöfen grundsätzlich zu
untersagen.


Grund sei, dass „durch die fortwährenden
Veränderungsmöglichkeiten der hinterlegten Informationsquellen
[…] die zu vermittelnden Inhalte in dem besonderen Schutzraum
Friedhof (durch die Verwaltung) nicht kontrolliert werden“
könnten.


 

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