PAR-Behandlung seit dem 1. Juli 2021: Die unterstützende Parodontitistherapie (UPT)
19 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Nachdem im Dezember 2020 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)
die PAR-Richtlinie und im April 2021 vom Bewertungsausschuss dazu
neue Leistungen und Abrechnungsbestimmungen verabschiedet wurden,
sind diese zum 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Da der
unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) in der neuen
PAR-Behandlungsstrecke eine besondere Bedeutung zukommt,
beschäftigen wir uns in dieser Folge mit den hierzu neu
eingeführten Leistungen und deren Abrechnungsbestimmungen.
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