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Neid und Missgunst gehörten und gehören zu den sieben Todsünden.
Wenn der Mensch, zumindest der katholische, neidisch ist, dann hat
er schlimme Strafen zu befürchten. Dies freilich brachte die
Menschen, auch die katholischen, zu keinen Zeiten davon ab, Andere
ihren schlechten Charakter spüren zu lassen. Komponisten bilden
hier natürlich keine Ausnahme. Unser folgendes ZOOM berichtet von
einem unglaublich perfiden Fall von Missgunst, der sich im Februar
1730 in der römischen Opernwelt ereignet hat.
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„Ein römisches Opernduell“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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