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  4. Muss ein Auftraggeber Beiträge an die Künstlerzozialkasse abführen, wenn der Webdesigner nicht Mitglied der Künstlersozialkasse ist?
Diese Folge des Podcasts der Gesellschaft für Arbeitsmethodik
e.V. beschäftigt sich mit dem Thema der Abgabe von Sozialabgaben
an die Künstlersozialkasse wenn der Auftragnehmer dort nicht
versichert ist. Das Thema selbst ist auch für das Online
Marketing relevant. Arbeitgeber auf dem Gebiet
Webdesign haben mit erheblichen Unsicherheiten
zu kämpfen, wenn es um die verpflichtende Künstlersozialabgabe
geht. Für Unternehmer greift diese öfter und schneller. Das liegt
vor allem an der steigenden Anzahl der abgabepflichtigen
Unternehmer in den letzten Jahren. Dabei bringt die
Digitalisierung von Inhalten eine Selbstverständlichkeit mit, die
freiberuflich tätige Designer für eine Beauftragung unabdingbar
macht. In dieser Hinsicht klärt die Gesellschaft für
Arbeitsmethodik e.V. in diesem Artikel auf.
Dieser Artikel ersetzt keinerlei Rechtsberatung. Falls etwas
unklar sein sollte, suchen Sie entsprechenden rechtlichen
Beistand oder Beratung.
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„Muss ein Auftraggeber Beiträge an die Künstlerzozialkasse abführen, wenn der Webdesigner nicht Mitglied der Künstlersozialkasse ist?“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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