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  4. Nutzung von Tonaufzeichnungen, Fotos, Videos etc. von Referenten bei Vorträgen durch Dritte 1
Deutschland zählt weltweit zu den beliebtesten Ländern für
Kongresse, Tagungen und ähnliche Veranstaltungen. Laut einer
aktuellen Statistik des Statista Research Department wurden im
Jahr 2017 über 2,55 Millionen Tagungen und Kongresse
durchgeführt. Etwa die Hälfte davon dienen der Weiterbildung. Die
von den Veranstaltern gebuchten Redner oder Referenten binden
zwecks Auflockerung ihrer Vorträge und um die Anschaulichkeit zu
erhöhen, gerne Bilder Filme und Videos in ihre Präsentationen mit
ein. Dabei handelt es sich meist um vom Referenten selbst auf
Bild- oder Tonträgern erstellte Darbietungen (z. B. Powerpoint-
oder Keynote-Präsentationen). Dazu verwendet der Referent
entweder Bilder aus dem eigenen Bildbestand, aber oft auch aus
dem Internet, z. B. Bilder von Stockfotoagenturen. Falls
erforderlich werden die notwendigen Rechte an den Bildwerken, die
der Referent in seinem Vortrag verwenden will, dann im Vorfeld
eingeholt. In unserem digitalen Zeitalter neigen nun manche
Teilnehmer dazu, die Vorträge und Präsentationen mit ihrem
Smartphone zu filmen. So werden beispielsweise Bilder
abfotografiert oder ganze Vorträge auf Video festgehalten. Dieses
Verhalten wirft urheberrechtlich Fragen auf. Der aktuelle Podcast
soll für das Thema sensibilisieren und ersetzt keine
Rechtsberatung.
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„Nutzung von Tonaufzeichnungen, Fotos, Videos etc. von Referenten bei Vorträgen durch Dritte 1“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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