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Beschreibung
vor 10 Jahren
Seit dem 1. Januar 2013 existieren mit Inkrafttreten des neuen
Erwachsenenschutzrechts zwei neue Instrumente der Stärkung der
Selbstbestimmung, der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung.
Daneben existiert weiterhin subsidiär die Möglichkeit von
behördlichen Massnahmen, namentlich von Beistandschaften und der
Fürsorgerischen Unterbringung. Der Audiopodcast verschafft
Einblicke in die Praxis des neuen Erwachsenenschutzrechts, sei es
bei der Beratung über Selbstbestimmungsinstrumente, sei es bei den
Massnahmen der Erwachsenenschutzbehörden.
Erwachsenenschutzrechts zwei neue Instrumente der Stärkung der
Selbstbestimmung, der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung.
Daneben existiert weiterhin subsidiär die Möglichkeit von
behördlichen Massnahmen, namentlich von Beistandschaften und der
Fürsorgerischen Unterbringung. Der Audiopodcast verschafft
Einblicke in die Praxis des neuen Erwachsenenschutzrechts, sei es
bei der Beratung über Selbstbestimmungsinstrumente, sei es bei den
Massnahmen der Erwachsenenschutzbehörden.
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