Abstimmung: Beschlussfassung im Parlament

Abstimmung: Beschlussfassung im Parlament

vor 9 Jahren
Der Deutsche Bundestag fasst Beschlüsse durch Abstimmungen. In der Regel wird im Plenum per Handzeichen abgestimmt. Bei der Schlussabstimmung über Gesetze zeigen die Abgeordneten ihr Votum durch Aufstehen oder Sitzen bleiben an. Bestehen Zweifel über das
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Deutscher Bundestag

Beschreibung

vor 9 Jahren
Der Deutsche Bundestag fasst Beschlüsse durch Abstimmungen. In der
Regel wird im Plenum per Handzeichen abgestimmt. Bei der
Schlussabstimmung über Gesetze zeigen die Abgeordneten ihr Votum
durch Aufstehen oder Sitzen bleiben an. Bestehen Zweifel über das
Ergebnis wird die Abstimmung per Hammelsprung wiederholt: Die
Abgeordneten verlassen dann den Saal und werden bei der Rückkehr
durch eine von drei Türen (Ja – Nein – Enthaltung)
gezählt. Geheime Abstimmungen sind nur bei Personalentscheidungen
wie der Wahl des Bundeskanzlers vorgesehen. Namentliche
Abstimmungen per Stimmkarte sind bei besonders bedeutsamen oder
umstrittenen Entscheidungen üblich.
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