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  4. Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 221 Grad der Behinderung (GdB)
„Herr Dommershausen, ich habe nach einem schweren Unfall den
Schwerbehindertenantrag gestellt. Das Amt hat das aber nicht
anerkannt. Nur einen Grad der Behinderung von 20 will man mir geben
……“ erklärt mir mein Klient Herr Meier im Erstgespräch. Ja, das
kann vorkommen. Als Betroffener sieht man sich anders als Behörden.
Das ist ja auch klar! Jeden Tag verspürt man die Unfallfolgen und
die Lebenseinschränkungen. Das passt dann nicht gefühlt immer
zusammen. Dabei werden einige Dinge oft miteinander verbunden, die
gar nicht zusammengehören. Und jede Feststellung des GdB muss
richtig sein. Ganz konkret bei Herrn Meier wurden viele
Unfallfolgen gar nicht berücksichtigt. Mein Rat an Herrn Meier:
„Gehen Sie zum Sozialverband VdK, der kann sie rechtlich beraten!“
Im Fall von Herrn Meier ergab das Widerspruchsverfahren dann einen
GdB von 60. Schlichtweg waren dem Landesamt für Soziales, viele
Unfallfolgen und somit Fakten gar nicht bekannt gewesen. Dies
führte dann zu einer höheren Einschätzung des GdB. Einschätzung des
GdB ist nicht leicht Das mit dem GdB ist auch nicht ganz so
einfach. Das Unfallopfer muss zunächst einmal eine Behinderung über
6 Monate haben. Um als Schwerbehinderter zu gelten, muss dann noch
ein GdB von 50 vorliegen. Wie ein GdB einzuschätzen ist, dafür gibt
es die sogenannten „Anhaltspunkte“. Aber Vorsicht. Eine Addition
von einzelnen GdB-Werten ist unzulässig. Es geht vielmehr um die
Auswirkungen der Gesamtbehinderung als „Gesamtwert“ bei der
Teilhabe. Und dann sind da noch die Merkzeichen. Diese ermöglichen
dir, soweit du die Voraussetzungen erfüllst, Vorteile in Anspruch
zu nehmen.
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„Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 221 Grad der Behinderung (GdB)“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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