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Beschreibung
vor 4 Jahren
Wünschenswert wäre es, wenn Anwältin/Anwalt ihre Mandantschaft
informieren würde, was ein Reha-Management ist. Dann könnten
Missverständnisse im Erstgespräch schon gleich vermieden werden.
„Ich will aber nicht zur Reha nach Oldenburg!“ müsste dann kein
Unfallopfer mehr im ersten Telefonat sagen. Und dann gibt es noch
einen Grund. Nach dem Code of Conduct sollen sich Versicherung und
Anwältin/Anwalt über die Reha-Ziele verständigen und diese
vorgeben. Leider findet das in der Praxis nie statt. Das würde
nämlich auch bedeuten, dass die Rechtsvertretung ihre Mandant*in
informieren, worum es geht. Wie gesagt, dass findet in der Praxis
nicht statt.
informieren würde, was ein Reha-Management ist. Dann könnten
Missverständnisse im Erstgespräch schon gleich vermieden werden.
„Ich will aber nicht zur Reha nach Oldenburg!“ müsste dann kein
Unfallopfer mehr im ersten Telefonat sagen. Und dann gibt es noch
einen Grund. Nach dem Code of Conduct sollen sich Versicherung und
Anwältin/Anwalt über die Reha-Ziele verständigen und diese
vorgeben. Leider findet das in der Praxis nie statt. Das würde
nämlich auch bedeuten, dass die Rechtsvertretung ihre Mandant*in
informieren, worum es geht. Wie gesagt, dass findet in der Praxis
nicht statt.
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