Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 260 Pflegeleistungen nach einem Arbeitsunfall

Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 260 Pflegeleistungen nach einem Arbeitsunfall

Pflegeleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung sind getrennt von den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu sehen. Das fängt schon bei den Gesetzen an.
6 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren
So ganz einfach ist das mit der Feststellung von Pflegeleistungen
nicht. Bei den Berufsgenossenschaften benötigst du keinen Antrag.
Die Berufsgenossenschaft muss von Amts wegen Pflege feststellen.
Thorsten hat eine Frage zur Feststellung der Pflege gestellt. Er
wird von der BG-Mitarbeiterin auf die Pflegekasse verwiesen. Zu
vermuten ist, dass es dabei um die soziale Sicherung der
Pflegeperson geht. Denn die Beiträge zur Rentenversicherung werden
von der Pflegekasse abgeführt. Thorsten hat Jörg leider nicht
geschrieben, ob er nun Pflegeleistungen von der
Berufsgenossenschaft erhält oder nicht. Deshalb kann die Frage von
Thorsten auch nicht vollständig beantwortet werden.

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