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Beschreibung
vor 4 Jahren
Oft fragt man sich, warum Eingliederungsprozesse nicht klappen. Das
liegt nicht zwingend an den Unfallopfern oder Erkrankten. Oft sind
es Sozialversicherungsträger die den Integrationsprozess, aus
welchen Gründen auch immer zum Ruhen bringen oder ganz
unterbrechen. Kann ein Unfallopfer seine zuletzt ausgeübte
Tätigkeit nicht mehr ausüben und stellt einen Antrag auf Leistungen
zur Teilhabe am Arbeitsleben im Sinne einer betrieblichen Umsetzung
bedarf, es zunächst einmal einer Bedarfsermittlung des
Sozialversicherungsträgers. Fraglich ist, wenn ein
Rentenversicherungsträger ohne weitere Ermittlungen und Begründung
Leistungen zur beruflichen Rehabilitation ablehnt.
liegt nicht zwingend an den Unfallopfern oder Erkrankten. Oft sind
es Sozialversicherungsträger die den Integrationsprozess, aus
welchen Gründen auch immer zum Ruhen bringen oder ganz
unterbrechen. Kann ein Unfallopfer seine zuletzt ausgeübte
Tätigkeit nicht mehr ausüben und stellt einen Antrag auf Leistungen
zur Teilhabe am Arbeitsleben im Sinne einer betrieblichen Umsetzung
bedarf, es zunächst einmal einer Bedarfsermittlung des
Sozialversicherungsträgers. Fraglich ist, wenn ein
Rentenversicherungsträger ohne weitere Ermittlungen und Begründung
Leistungen zur beruflichen Rehabilitation ablehnt.
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