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Beschreibung
vor 3 Jahren
Das eine oder andere Unfallopfer wird aufgrund von
schadensrechtlichen Prozessen erst viele Jahre nach dem
eigentlichen Unfallereignis dem Reha-Management zugeführt. Viele
Dinge im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe haben sich dann
schon verselbstständigt. Hier ist natürlich immer die Frage des
Zieles des Reha-Managements zu stellen. Stellt sich im ersten
Gespräch heraus, dass das Unfallopfer in seiner eigenen Welt lebt
und kein Interesse an „Bewegung“ hat, muss das Reha-Management bei
fehlender Zielsetzung sofort eingestellt werden.
schadensrechtlichen Prozessen erst viele Jahre nach dem
eigentlichen Unfallereignis dem Reha-Management zugeführt. Viele
Dinge im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe haben sich dann
schon verselbstständigt. Hier ist natürlich immer die Frage des
Zieles des Reha-Managements zu stellen. Stellt sich im ersten
Gespräch heraus, dass das Unfallopfer in seiner eigenen Welt lebt
und kein Interesse an „Bewegung“ hat, muss das Reha-Management bei
fehlender Zielsetzung sofort eingestellt werden.
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