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Beschreibung
vor 3 Jahren
Oft stellt sich die Frage, warum überhaupt ein Reha-Management von
einem Haftpflichtversicherer oder einer Anwältin/einem Anwalt
angeschoben wird. Der Grund ist ganz einfach. Das System der
gesetzlichen Sozialversicherung funktioniert nicht. Es entstehen
Lücken zwischen der Akutbehandlung und der Anschlussheilbehandlung.
Dies liegt oftmals daran, dass die betroffenen Personen überhaupt
nicht rehafähig sind. Und selbst dann, wenn eine
Anschlussheilbehandlung stattgefunden hat, geht es nicht weiter.
Hausärztinnen und Hausärzte haben Angst Therapien zu verordnen,
Fachärztinnen und Fachärzte nehmen sich nicht genügend Zeit, um den
wirklichen Therapiebedarf zu bestimmen. Mit einer gezielten
Heilverfahrensteuerung ist hier eine Lösung möglich.
einem Haftpflichtversicherer oder einer Anwältin/einem Anwalt
angeschoben wird. Der Grund ist ganz einfach. Das System der
gesetzlichen Sozialversicherung funktioniert nicht. Es entstehen
Lücken zwischen der Akutbehandlung und der Anschlussheilbehandlung.
Dies liegt oftmals daran, dass die betroffenen Personen überhaupt
nicht rehafähig sind. Und selbst dann, wenn eine
Anschlussheilbehandlung stattgefunden hat, geht es nicht weiter.
Hausärztinnen und Hausärzte haben Angst Therapien zu verordnen,
Fachärztinnen und Fachärzte nehmen sich nicht genügend Zeit, um den
wirklichen Therapiebedarf zu bestimmen. Mit einer gezielten
Heilverfahrensteuerung ist hier eine Lösung möglich.
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