Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 284 Neutralität auch nach Mandatsende
vor 2 Jahren
Zu Abfindungserklärungen darf ein Rehadienstleister nichts sagen.
Hier werden schadensrechtliche Fragen angesprochen. Die Neutralität
des Reha-Dienstleisters gilt auch über die Zeit nach Beendigung des
Mandates hinaus.
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Die Regelung aus dem Code of Conduct wirken auch nach Beendigung
eines Mandats weiter. Grundsätzlich darf rehamanagement-Nord als
Rehadienstleister keine Aussagen zu schadensrechtlichen Fragen
machen. Dies schützt auch rehamanagement-Nord, weil dadurch das
Vertrauens- und Arbeitsverhältnis zwischen Unfallopfer und
Reha-Dienstleister durch schadensrechtliche Fragen nicht belastet
werden kann. Und es gibt noch einen anderen wichtigen Grund.
Rechtsberatung darf nur durch die dafür vorgesehenen Stellen
durchgeführt werden.
eines Mandats weiter. Grundsätzlich darf rehamanagement-Nord als
Rehadienstleister keine Aussagen zu schadensrechtlichen Fragen
machen. Dies schützt auch rehamanagement-Nord, weil dadurch das
Vertrauens- und Arbeitsverhältnis zwischen Unfallopfer und
Reha-Dienstleister durch schadensrechtliche Fragen nicht belastet
werden kann. Und es gibt noch einen anderen wichtigen Grund.
Rechtsberatung darf nur durch die dafür vorgesehenen Stellen
durchgeführt werden.
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