Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 284 Neutralität auch nach Mandatsende

Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 284 Neutralität auch nach Mandatsende

vor 2 Jahren
Zu Abfindungserklärungen darf ein Rehadienstleister nichts sagen. Hier werden schadensrechtliche Fragen angesprochen. Die Neutralität des Reha-Dienstleisters gilt auch über die Zeit nach Beendigung des Mandates hinaus.
7 Minuten
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Auf geht-s-der Reha-Podcast!

Beschreibung

vor 2 Jahren
Die Regelung aus dem Code of Conduct wirken auch nach Beendigung
eines Mandats weiter. Grundsätzlich darf rehamanagement-Nord als
Rehadienstleister keine Aussagen zu schadensrechtlichen Fragen
machen. Dies schützt auch rehamanagement-Nord, weil dadurch das
Vertrauens- und Arbeitsverhältnis zwischen Unfallopfer und
Reha-Dienstleister durch schadensrechtliche Fragen nicht belastet
werden kann. Und es gibt noch einen anderen wichtigen Grund.
Rechtsberatung darf nur durch die dafür vorgesehenen Stellen
durchgeführt werden.
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