02.06. Neue Zuständigkeit in Osnabrück beim Umgang mit ukrainischen Geflüchteten
vor 3 Jahren
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vor 3 Jahren
Ab dem 1. Juni sind für erwerbsfähige Geflüchtete aus der Ukraine
bundesweit nicht mehr die Sozialämter zuständig, sondern die
Jobcenter. Wer die Antragstellung versäumt hat, kriegt in Osnabrück
seit heute kein Geld mehr. Doch davon sind offenbar nur wenige
betroffen.
bundesweit nicht mehr die Sozialämter zuständig, sondern die
Jobcenter. Wer die Antragstellung versäumt hat, kriegt in Osnabrück
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