Änderung des BtMG - eigenständige Gabe von Betäubungsmitteln durch Notfallsanitäter - Chance oder Risiko?! Im Gespräch mit Hans-Martin Grusnick und Sebastian Rösch

Änderung des BtMG - eigenständige Gabe von Betäubungsmitteln durch Notfallsanitäter - Chance oder Risiko?! Im Gespräch mit Hans-Martin Grusnick und Sebastian Rösch

1 Stunde 3 Minuten
Podcast
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Ein Podcast zu Themen aus der Notfallmedizin und Recht.

Beschreibung

vor 9 Monaten

Vor wenigen Tagen hatten wir in "Dicke Bretter bohren; Änderung
des BtMG tritt noch im Juli 2023 in Kraft; endlich Klarheit bei
der Gabe von Betäubungsmitteln durch Notfallsanitäter" darüber
berichtet, dass das BtMG, die BtMVV und das NotSanG dahingehend
geändert wird, dass nunmehr der Notfallsanitäter in das
Betäubungsmittelgesetz aufgenommen wird und somit klare,
rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen sind. Die Änderung wurde
im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2023 Teil I Nr. 197, ausgegeben zu
Bonn am 26. Juli 2023 verkündet und tritt damit morgen in Kraft.
Ein guter, längst überfälliger und absolut notwendiger Schritt.
Jetzt sollte eine konstruktive, den Patienten im Mittelpunkt
behaltende, fachliche, aber vor allem auch interdisziplinäre
Diskussion auf der Tagesordnung stehen.


Wir haben uns mit Hans-Martin Grusnick, Facharzt für Innere
Medizin, mit Zusatzbezeichnung Notfallmedizin und ÄLRD im Kreis
Nordfriesland sowie Sebastian Rösch, Ausbildungsbeauftragter und
Sachgebietsleiter Medizinische Versorgung im Kreis Nordfriesland,
über jene Änderungen, wie es in deren Rettungsdienstbereich
bisher gehandhabt und gelebt wurde und in Zukunft gelebt wird,
aber auch über mögliche Chancen und Risiken unterhalten. Dabei
war jedoch unser Blick nicht nur auf den wunderschönen Norden
gerichtet. Das Gespräch hat uns riesig viel Spaß gemacht und wir
sagen beiden nochmals ganz herzlichen Dank für den guten
Austausch.


Wir wünschen Euch viel Spaß beim Anhören und freuen uns natürlich
über eine postive Bewertung. Fragen, Anregungen und ein
ernsthaftes Feedback ist sehr, sehr gerne jederzeit herzlich
willkommen.


Quellen:


Bundesrat Drucksache 288/23, Deutscher Bundestag Drucksache
20/7397,


Deutscher Bundestag Aussschussdrucksache 20 (14) 117 1Neu,


Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages Ausarbeitung
WD 9 – 3000 – 028/21 

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