BGB Schuldrecht AT - Folge 8: Leistungsstörungsrecht: Schadensarten, Vertretenmüssen

BGB Schuldrecht AT - Folge 8: Leistungsstörungsrecht: Schadensarten, Vertretenmüssen

Grundkurs Zivilrecht I
1 Stunde 27 Minuten

Beschreibung

vor 5 Jahren
Noch § 7 Überblick: Schadensarten bei § 280 BGB § 8 Vertretenmüssen
des Schuldners: Bedeutung, Verschuldensprinzip (§ 276 BGB); Vorsatz
und (grobe) Fahrlässigkeit; Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten;
Gesetzliche und vertragliche Haftungsmilderungen und
Haftungsverschärfungen
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