BGB Schuldrecht AT - Folge 9: Vertretenmüssen; Haftung für Hilfspersonen

BGB Schuldrecht AT - Folge 9: Vertretenmüssen; Haftung für Hilfspersonen

Grundkurs Zivilrecht I
1 Stunde 19 Minuten

Beschreibung

vor 5 Jahren
Noch § 8: Vertretenmüssen: Haftung für den Erfüllungsgehilfen;
Beweislast; Verantwortlichkeit des Gläubigers
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