Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) ab dem 01.01.2023?

Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) ab dem 01.01.2023?

13 Minuten
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Beschreibung

vor 11 Monaten

In dieser Folge des PodcaSteuerrecht beleuchten unsere Kollegen
Dr. Philipp Böwing-Schmalenbrock, Dr. Andreas Frantzmann und Dr.
Hans Anders die Entscheidung des 7. Senats des FG Münster
vom  14.04.2023 (Az.: 7 K 86/23 E) zum Beginn der
beSt-Nutzungspflicht.


In dieser Entscheidung vertrat der 7. Senat die Auffassung, dass
die Pflicht von Steuerberaterinnen und Steuerberatern zur Nutzung
des sog. beSt - unabhängig von der Möglichkeit der Stellung eines
sog. Fast-Lane-Antrages - erst dann beginnt, wenn die
Steuerberaterkammer den Registrierungsbrief an die jeweilige
Berufsträgerin/den jeweiligen Berufsträger versandt hat.


Unsere Kollegen ordnen die o.g. Entscheidung insbesondere auch in
den Kontext des mittlerweile zur beSt-Nutzungspflicht ergangenen
BFH-Beschlusses vom 04.05.2023 (Az. XI B 10/22) und der anderen
in diesem Kontext ergangenen finanzgerichtlichen Entscheidungen
ein.


Die Entscheidung des 7. Senats ist hier abrufbar:
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2023/7_K_86_23_E_Gerichtsbescheid_20230414.html


Die zu der Entscheidung veröffentliche Pressemitteilung lesen Sie
hier:
https://www.fg-muenster.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/PM_6_20_04_2023/index.php

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